„Sexkauf – eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution“ ist der Titel einer Forschungsarbeit von drei WissenschafterInnen, die die Prostitutionspolitik des deutschen Staates einer rechts-ethischen und verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen hat, und zum Schluss kommen, dass die Prostitutionsgesetzgebung nicht verfassungskonform ist.

Bei einer Online-Veranstaltung des Bündnis Nordisches Modell, am 20. 6. 2023, stellte Elke Mack, Volkswirtin und Professorin für Sozialethik eine neue Studie vor, die durchaus das Zeug dazu hat, eine Wende in der Prostitutionspolitik herbeizuführen. Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in all jenen Staaten, die einen neo-liberalen Umgang mit dem ausbeuterischen System Prostitution pflegen. Denn das brisanteste Resümee der 330 Seiten starken Untersuchung, die Mack gemeinsam mit dem ehemaligem Verfassungsrichter Ulrich Rommelfanger und dem Völkerrechtsexperten Jakob Drobnik vorgelegt hat, lautet, dass das deutsche Prostitutionsrecht aufgrund der eklatanten Menschenrechtssituation verfassungswidrig ist. Und nicht nur: das Prostitutionsgesetz von 2002 und das ‚nachgebesserte‘ Prostitutionsgesetz von 2016 hätten ihre Ziele insofern „verfehlt“, weil sie zu mehr Menschenhandel und Organisierter Kriminalität geführt haben. Außerdem erachten es die AutorInnen der Studie als „äußerst befremdlich“, dass der Staat bei seiner Gesetzgebung automatisch die „Freiwilligkeit der Menschen in der Prostitution annimmt“. Das, obwohl es unzählige Zeugnisse von Betroffenen, GynäkologInnen, PolizistInnen, StaatsanwältInnen und SozialarbeiterInnen gibt, die das Gegenteil belegen. Man muss davon ausgehen, so Elke Mack, dass „90 Prozent der Prostituierten dies nicht freiwillig tun“. Ebenso lässt die Forschungsarbeit keine Zweifel daran, dass es sich bei der Prostitution um ein „rassistisches, sexistisches und klassistisches“ System handelt, das Menschen „zu Objekten herabgewürdigt“. Von diesen staatlich gebilligten Menschenrechtsverletzungen sind in Deutschland mindestens 250.000 Menschen, in erster Linie Frauen, betroffen.

Um diese „andauernde“ Rechtsverletzung zu beenden, schlägt die Sozialethikerin die Einführung des „Nordischen Modell“ vor das den Sexkauf verbietet und somit die Käufer (Freier) ins Visier des Gesetzes nimmt. Die Prostituierten hingegen werden entkriminalisiert (was sie nämlich auch in liberalen Prostitutionsregimen nicht sind) und bekommen Auswegszenarien in Form von Sozialhilfen, Bildungsabschlüssen, Aufenthaltsgenehmigungen etc.  angeboten. Außerdem empfiehlt Elke Mack den Gang zum Bundesverfassungsgericht, da in ihren Augen die Würde von Prostituierten tagtäglich mit Füßen getreten werde. Diese wird übrigens nicht nur in Deutschland, sondern auch für Österreich mit Füßen getreten, da auch hier die sexuelle Benützung von Frauen zum selbstverständlichen Recht von Männern gehört.

„Sexkauf – eine rechtliche und rechtsethische Untersuchung der Prostitution“ ist bei Nomos erschienen.